Rund um die Versetzung zur weiterführenden Schule:
Der letzte Schultag in der Grundschule rückt näher?
Nun haben Sie bestimmt 1.000 Fragen. Um Ihnen möglichst viele Antworten zu geben
finden Sie hier Informationen zur Versetzung zu den weiterführenden Schulen.
Herzlichen Dank an Herrn Silla und die Max und Moritz Grundschule (ehem. Grundschule
Hüserstraße) für die Unterstützung und freundliche Zusammenarbeit!
Bei speziellen Fragen zu bestimmten Schulen setzen Sie sich bitte direkt mit der weiterführenden Schule in Verbindung. Sinnvoll ist es außerdem, die Infoveranstaltungen zu nutzen, die alle weiterführenden Schulen im Vorfeld des neuen Schuljahres anbieten. Darüber hinaus bietet zumeist die regionale Presse oder auch der Internetauftritt der weiterführenden Schulen einige Informationen über das Angebot vor Ort.
Stand: Jahrgang 2009 / 2010
Übergangsberatung für die 4.Klasse
Ausbildungsordnung Grundschule*
– Übergang –
- Information über das örtliche Schulangebot im ersten Schulhalbjahr durch die Grundschule.
- Persönliches Beratungsgespräch durch die Klassenlehrer.
- Empfehlung als Teil des Halbjahreszeugnisses.
- Benennen einer Schulform (Hauptschule oder Realschule oder Gymnasium & Gesamtschule),
gegebenenfalls auch einer weiteren Schulform, für die das Kind vielleicht geeignet ist. - Anmeldung unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses.
- Bei Anmeldung an der eingeschränkt empfohlenen Schule:
- Teilnahme an einem Beratungsgespräch.
- Danach → Entscheidung der Eltern.
- Bei Anmeldung an nicht benannter Schulform:
- Pflicht der gewählten Schule ein Beratungsangebot zu unterbreiten.
- Bleiben die Eltern bei ihrer Wahl:
- Einladung zum Prognoseunterricht.
- Prognoseunterricht:
- Durchführung in Verantwortung eines Schulaufsichtsbeamten durch je eine
Lehrkraft aus der Grundschule und der weiterführenden Schule.
- Durchführung in Verantwortung eines Schulaufsichtsbeamten durch je eine
- Bei dreifacher „negativer Gewissheit“ keine Zulassung zur gewünschten Schulform.
Der Elternwille findet keine Berücksichtigung! - Anderenfalls wird die Empfehlung der Grundschule durch
die Zulassungsentscheidung des Schulamtes ersetzt. - Wahl der Hauptschule oder Realschule trotz Empfehlung für das Gymnasium bzw.
Wahl der Hauptschule oder Realschule trotz Empfehlung für die Gesamtschule:- Beratung durch die von den Eltern gewünschte Schule dahingehend,
der Grundschulempfehlung zu folgen.
- Beratung durch die von den Eltern gewünschte Schule dahingehend,
*AO-GS §8, Stand 14.11.07
Erprobungsstufe
- In der Hauptschule, der Realschule und im Gymnasium werden jeweils die Klassen 5 und 6 als Erprobungsstufe geführt. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Kinder ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über.
- Die Erprobungsstufe dient der Erprobung, Förderung und Beobachtung der Schüler, um in Zusammenarbeit mit den Eltern die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.
- Am Ende der Erprobungsstufe entscheidet die Klassenkonferenz, ob die Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen können. Nach jedem Schulhalbjahr in der Erprobungsstufe befindet sie außerdem darüber, ob sie den Eltern leistungsstarker Schüler der Hauptschule einen Wechsel ihres Kindes zur Realschule oder zum Gymnasium und den Eltern leistungsstarker Schüler der Realschule einen Wechsel ihres Kindes zum Gymnasium empfiehlt.
Durchlässigkeit
- LDS NRW, August 2006:
Durchlässigkeit im gegliederten Schulwesen wird bisher eher nach unten als nach oben genutzt. - Zu Beginn des Schuljahres 2005/06 wurde in NRW in der Sekundarstufe 1 (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) für 16.000 Schüler und Schülerinnen die zum Ende der Grundschulzeit getroffene Entscheidung revidiert.
- Nur 9,8% der Jungen und 11,4% der Mädchen wechselten dabei in eine „höhere“ Schulform, 90% „stiegen ab“.
- Das bedeutete für 14.400 Familien mit „Fragen zum Versagen, zum Abstieg“ umzugehen.
Der Bildungsweg der Hauptschule
- Durchlässigkeit (Aufstieg) nach jeder Zeugniskonferenz bis zum Ende der Klasse 8!
- Das 10. Pflichtschuljahr kann durch den Beginn eines Berufsausbildungsverhältnisses ersetzt werden!
- Abschluss nach Klasse 10 nur nach Bestehen einer Abschlussprüfung.
- Der Abschluss nach Klasse 10B – bisher Fachoberschulreife – heißt jetzt: „Mittlerer Bildungsabschluss“.
- Sie sollten über eine Empfehlung für die Hauptschule nachdenken bei folgendem Leistungsstand:
- Mathematik ausreichend oder schwächer
und / oder - Deutsch ausreichend oder schwächer
und / oder - vermehrt befriedigende oder ausreichende Leistungen in anderen Fächern.
- Mathematik ausreichend oder schwächer
- Sie sollten über eine Empfehlung für die Hauptschule nachdenken bei folgendem Lernverhalten:
Ihr Kind...- ...erledigt Arbeiten oft nicht in vorgegebenem Zeitrahmen.
- ...benötigt häufig Hilfen und zusätzliche Anleitungen.
- ...lässt sich oft nicht freiwillig auf Lernsituationen ein, benötigt zusätzlichen Antrieb.
- ...arbeitet nicht zielstrebig auch über längere Zeiträume an einer Aufgabe und
lässt sich gerne und leicht ablenken. - ...widmet sich nur ungern „ungeliebten“ Anforderungen.
- ...kann nur vorstrukturierten Arbeitsabläufen folgen und besitzt
wenig differenzierte Problemlösungsstrategien. - ...ist in Gruppen, in die Klasse wenig integriert.
- ...ist wenig aktiv in mündlichen Erarbeitungsphasen.
- ...ist häufig in Konflikte verwickelt.
- ...zeigt wenig Einsicht in sein Fehlverhalten.
- ...erfährt wenig Unterstützung seitens des Elternhauses, fertigt
oft Hausaufgaben nicht an, vergisst Arbeitsmaterial.
Der Bildungsweg der Realschule
- Informationen zur Stundentafel der Realschule
- 188 Wochenstunden (174 Kern–, 14 Ergänzungsstunden)
- 28 – 31 in der Klasse 5
- 29 – 32 in der Klasse 6
- 30 – 33 in den Klassen 7 und 8
- 31 – 34 in den Klassen 9 und 10
- Im Vergleich dazu bietet das Gymnasium bis zur Klasse 9
(Beginn der gymnasialen Oberstufe) 168 Wochenstunden. - Ergänzungsstunden dienen der individuellen Förderung in Stärken und Schwächen.
Die Lehrer bestimmen über die verpflichtende Teilnahme der Schüler.
Die Schulkonferenz beschließt über die Aufteilung der Ergänzungsstunden. - Übergang nach Abschluss der Realschule:
- In betriebliche Ausbildung oder Ausbildung an einem Berufskolleg.
- Vollzeitschulformen des Berufskollegs Fachoberschulreife – Klasse 11/12.
- Nur mit Qualifikation:
– Gymnasiale Oberstufe an Gymnasien (in Klasse 10 Einführungsphase, Abitur nach Klasse 12),
– Gesamtschule oder Berufskolleg (in Klasse 11 Einführungsphase, Abitur nach Klasse 13).
Welche Anforderungen sollte ein Grundschüler erfüllen,
um erfolgreich die Realschule zu durchlaufen?
- Für die Realschule:
- Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer beim Lernen werden
durch eine entsprechende Methodik gefördert. - Offenheit für eine praktische Orientierung des Wissenserwerbs.
- Inhalte auf praktische Anwendbarkeit hin beurteilen.
- Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer beim Lernen werden
- Für das Gymnasium:
- Abstraktionsfähigkeit und Ausdauer beim Lernen werden vorausgesetzt.
- Offenheit gegenüber Dingen, die außerhalb des alltäglichen,
unmittelbaren Erfahrungsbereiches liegen. - Inhalte nicht nur nach dem Prinzip „ Wozu brauche ich das später?“ beurteilen.
Welche Fertigkeiten sollte ein Grundschüler mitbringen,
um erfolgreich die Realschule zu durchlaufen?
- Für die Realschule:
- Einigermaßen sichere Beherrschung des Grundwortschatzes.
- Einfache Texte grammatikalisch und orthographisch nachvollziehbar verfassen können.
- Konkrete Anweisungen verstehen und gegebenenfalls mit Hilfestellungen umsetzen.
- Für das Gymnasium:
- Gehobenes Sprachniveau.
- Etwas im Zusammenhang schriftlich korrekt darstellen können.
- Anweisungen selbst erkennen, verstehen und umsetzen.
Der Bildungsweg des Gymnasiums
- Vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium notwendig ist
und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. - Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexeren Problemstellungen anleiten
und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen. - Das Gymnasium umfasst im verkürzten Bildungsgang in der Sekundarstufe 1 die Klassen 5 – 9 ...
und - ...die gymnasiale Oberstufe mit den Jahrgangsstufen 10 – 12.
- Entscheidungskriterien für die Schulform Gymnasium
- Empfehlung der Grundschule für das Gymnasium; wichtig: Grundschulgutachten
- Im Durchschnitt gute/befriedigende Leistungen in der Grundschule
- Lernbereitschaft
- Konzentrationsfähigkeit
- Arbeitsorganisation
- Beherrschung wichtiger Arbeitstechniken:
- Texte lesen und verstehen können
- Lesbares, deutliches Schreiben
- Beherrschung der Grundrechenarten
- Geschätzt werden:
Kreativität, Ideenreichtum, Verantwortungsgefühl, Teamarbeit und Leistung
Der Bildungsweg der Gesamtschule
- Arbeitet ihr Kind gut mit, wird es Erweiterungskursen (E-Kursen) zugewiesen und
kann alle Abschlüsse bis zum Abitur erreichen, ohne die Schule wechseln zu müssen. - Kinder, deren volle Leistungsfähigkeit sich erst später entwickelt („Spätzünder“),
können bei entsprechenden Leistungen in jedem Schuljahr in E–Kurse aufsteigen. - Die Einteilung in Grund– und Erweiterungskurse erfolgt nach Fähigkeiten des Kindes
- Die Anforderungen in den Grundkursen orientieren sich am Abschluss der Hauptschule.
- Die Anforderungen in den Erweiterungskursen liegen zwischen denen
der Realschule und des Gymnasiums. - Abschlüsse in der Sekundarstufe I (Klasse5 – 10):
- Hauptschulabschluss (nach 9 Schulbesuchsjahren)
- 1) HA9: Hauptschulabschluss nach Klasse 9
- Sekundarabschluss I (nach 10 Pflichtschuljahren)
- 2) HA10: Hauptschulabschluss nach Klasse10
- 3) FOR: Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
(früher Realschulabschluss bzw. mittlere Reife) - 4) FOR Q: Fachoberschulreife mit Qualifikation
(Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe)
- Hauptschulabschluss (nach 9 Schulbesuchsjahren)
- Fordern und Fördern im Klassenverband:
- Orientierungsstufe:
In der Klasse 5 und im überwiegenden Teil
der Klasse 6 arbeitet ihr Kind in allen Fächern im Klassenverband - Lehrkräfte und Eltern beraten gemeinsam Stärken und Schwächen,
in denen ihr Kind gefordert und gefördert wird.
- Orientierungsstufe:
In der Klasse 5 und im überwiegenden Teil
- Sprachenfolge:
- In der Klasse 5 wird – verpflichtend bis Klasse 10 – der Unterricht
in der ersten Fremdsprache Englisch fortgesetzt. - In Klasse 6 bietet die Gesamtschule Velbert–Mitte im Bereich des Wahlpflichtunterrichts I (WPI) Schüler/innen die zweite Fremdsprache an, entweder Latein oder Französisch (alternativ aber auch Naturwissenschaft und Arbeitslehre). Beide müssen mindestens bis Klasse 10 fortgeführt werden. Latein führt nach der Jahrgangsstufe 11 bei ausreichenden Leistungen zum bundesweit anerkannten Latinum.
- In Klasse 8 wird Französisch als zweite oder dritte Fremdsprache
(je nach Wahl der Schülerinnen und Schüler in WPI) angeboten. - In der Oberstufe, beginnend mit Klasse 11, können Schülerinnen und Schüler
als neu einsetzende Fremdsprache Spanisch wählen.
- In der Klasse 5 wird – verpflichtend bis Klasse 10 – der Unterricht
- Wahlpflichtbereich I in Klasse 6 und 2./3. Fremdsprache Französisch in Klasse 8 – 10:
- (1) Im Wahlpflichtbereich I können die Schüler/innen wählen:
– Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)
– Arbeitslehre (Hauswirtschaft, Wirtschaftslehre, Technik)
– Fremdsprachen (Französisch, Latein)
Diese drei Bereiche sind gleichberechtigt, das gewählte Fach ist ein
vier– bzw. dreistündiges Hauptfach mit Klassenarbeiten. - (2) Das Angebot der zweiten bzw. dritten Fremdsprache im Wahlpflichtbereich II
umfasst in den Klassen 8 bis 10 jeweils 3 – 4 Wochenstunden.
- (1) Im Wahlpflichtbereich I können die Schüler/innen wählen:
Es gibt nur ein Abitur!
- Unterricht und Abiturprüfung an Gymnasien und Gesamtschulen unterliegen
denselben Lehrplänen und gesetzlichen Bestimmungen. - Das Zentralabitur stellt für alle dieselben Anforderungen
- Die Gleichstellung des Abiturs an Gymnasien und Gesamtschulen ist so gesichert.
- Grund– und Erweiterungskurse (je nach Fähigkeiten des Kindes):
- Die Anforderungen in den Grundkursen orientieren sich am Abschluss der Hauptschule.
- Die Anforderungen in den Erweiterungskursen liegen zwischen denen
der Realschule und des Gymnasiums.
DER
NÄCHSTE
SCHRITT...
...EIN
GROßER
SPRUNG!
Sie haben noch mehr Fragen? Sprechen Sie mit uns!
Die Klassenlehrerin oder die Schulleitung steht Ihnen gerne zur Verfügung.

